Thomas Bruderhofer

Thomas Bruderhofer

Ds GEG gibt vor, dass Eigentümer von Immobilien bei Verkauf oder Neuvermietung dem Käufer/Mieter einen Energieausweis vorzulegen haben.
Unverzüglich
nach Abschluss des Vertrages ist der Ausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.

Für ein bestehendes Gebäude kann der Energieausweis sowohl auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis), als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energie­verbrauchsausweis) erstellt werden.

Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde,  sind bedarfs­orientierte Gebäudeenergieausweise Pflicht. Bei größeren Objekten und bei Gebäuden neueren Baujahrs sowie für ältere Gebäude, welche das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, kann der Eigen­tümer zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen.

Hinweis: Energieausweise sind nach den Vorgaben des gültigen GEG zu erstellen und dürfen nur von Fachleuten ausgestellt werden, deren Qualifikation den Anforderungen des GEG entsprechen.

Gerne nehmen wir die Daten Ihres Gebäudes auf und erstellen für Ihr Gebäude den Energieausweis.

 

© Thomas Bruderhofer


 

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